Psychotherapie ohne Wartezeit?

Sie ist nach wie vor umstritten – die Therapiereform, die seit Beginn des Jahres 2017 in Kraft getreten ist. Zwar können aufgrund dieser Änderungen Patienten bei akuten Krisen theoretisch schneller zu einem Erstgespräch mit einen Psychotherapeuten kommen, was sicherlich in Notlagen wichtig ist, die Wartezeiten für eine psychotherapeutische Behandlung haben sich jedoch eben durch diese Maßnahme noch verlängert. Psychotherapeuten werden per Gesetz verpflichtet die Reform mit zu tragen. Diese Zeit fehlt dann für die eigentliche Arbeit in der Praxis, wie viele Betroffene Psychotherapeuten beklagen.

Eigentlich sollte die dringend benötigte Reform die Situation für Betroffene verbessern, die bis dato mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten mussten. Je nach Gebiet, konnte das auch schon einmal bis zu einem Jahr andauern. Die Reform trat im April 2017 in Kraft. Nach einem Jahr kann jetzt also eine erste und vorsichtige Zwischenbilanz gezogen werden. Derzeit präsentiert sich die Lage für Betroffene so, dass man noch länger als bis zuvor auf einen Platz warten muss, Krankenkassen akzeptieren auch kaum noch alternative Modelle in psychotherapeutischen Privatpraxen, die vor der Reform in Ausnahmefällen für Kassenpatienten in Frage kamen – immer dann, wenn beispielsweise Behandlungsbedarf festgestellt wurde, aber Psychotherapeuten keine Plätze anbieten konnten. Diese Wege scheinen sich für gesetzlich Versicherte zunehmend weiter zu schließen und die Lage sich noch zu verschärfen!

So sieht das praktisch aus:

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung müssen einmal wöchentlich eine Sprechstunde vorhalten, an die sich Versicherte wenden können. Der Psychotherapeut muss dann entscheiden, ob es sich bei dem Patienten um jemanden handelt, der aktuell in einer Krise befindlich ist, die sofortiger Behandlung oder Betreuung bedarf oder auch, ob es sich um eine psychische Erkrankung handelt, die behandelt werden muss. Sollte es sich in der Sprechstunde zeigen, dass eine so genannte Akutbehandlung erfolgen muss, dann halten die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer Servicestellen vor, die innerhalb von vier Wochen Behandlungsplätze organisieren. Aus Patientensicht wird das erst einmal als positiv bewertet, da sie schneller jemanden finden, der sich der Probleme annimmt.

Kassen lehnen Kostenerstattungen ab

Patienten in neuen Sprechstunden Gehör zu verschaffen, wird erst einmal gut beim Patienten aufgenommen. Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Geändert habe sich bei den lange Wartezeiten für einen Behandlungsplatz jedoch kaum etwas, im Gegenteil, nach der Reform warten Versicherte mehr als 15 Wochen auf einen Platz. Über das Land verteilt, gibt es jedoch auch Gebiete, die schlechter mit Psychotherapeuten abgedeckt sind.

Seitens der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) gibt es kritische Stimmen zur Reform, weil man hier das Problem sieht, das die zwangsweise auferlegten Sprechstunden, sowie auch Akuttermine von den ohnehin schon knappen Verfügbarkeiten von Psychotherapeuten abgingen. Wartezeiten auf Therapieplätze haben sich verlängert.

Kassenpatienten hatten immer noch eine zweite Option

Bis dato, vor der Reform, hatten gesetzlich Versicherte immer noch eine zweite Option. Immer dann, wenn man sich als Kassenpatient vergeblich um einen zeitnahen Therapieplatz bemüht hatte, aber diese Anfragen bei Psychotherapeuten fruchtlos verliefen, konnte man sich noch bei staatlich anerkannten Psychotherapeuten nach einem Platz bemühen, die eben über keine Kassenzulassung verfügten. Hatten diese einen freien Therapieplatz, konnten die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung übernehmen. Als Versicherter musste man nachweisen, dass mehrere Psychotherapeuten in der Region keinen zeitnahen Platz anbieten konnten und ein dringender Behandlungsbedarf vorlag. Ein Weg, der keineswegs die große Ausnahme ausmachte, den diesen alternativen Weg in die Therapie begingen in Deutschland Tausende von Patienten.

Kassen lehnen im großen Stil ab

Dass der alternative Weg durchaus für Kassenpatienten ohne bürokratischen Hürden gangbar war, beweisen die Behandlungszahlen aus den vergangenen Jahren.
Von Beginn der Reform werden Anträge auf Kostenerstattung aber von den Krankenkassen abgelehnt, was die Situation für Betroffenen verschlechtert hat. Beim Berufsverband der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) spricht man einer fatalen Situation.

Die große Beschwerdewelle bei den Kassen

Die Beschwerden bei und über die Krankenkassen nehmen immer mehr zu. Allen voran bei der AOK, Barmer, der Technikerkrankenkassen oder der IKK. Betroffene werden mit Aussagen vertröstet, dass es grundsätzlich keine Kostenerstattungsverfahren mehr bei Psychotherapeuten geben würde, die nicht bei den Kassen zugelassen seien. Zudem würden Kassen ihre Bearbeitungszeiten voll ausnutzen, um dann nach Fristüberschreitung Anträge abzulehnen, bei denen Dokumente fehlen und ähnliches. Verwiesen wird hier auf die Sprechstunden bei Kassentherapeuten. Auch bei mehrfachen Besuchen bei verschiedenen Kassensprechstunden unterschiedlicher Therapeuten, werden auch auf die Terminservicestellen verwiesen.

Neben den Terminservicestellen gebe es für Patienten in akuten Notfällen auch die Krankenhäuser, die ambulante Therapieplätze vermitteln könnten.

Dass die knappen Therapieplätze und die Verschärfung nach der Reform mehr noch zum Thema geworden sind, zeigen die Fallzahlen und Beschwerden bei den Kassen, aber auch der Umstand, dass mehr Anwaltskanzleien sich auf dieses Thema konzentrieren und Patienten vertreten.

6 Monate warten und kein Therapieplatz – eine erste Bilanz nach der Reform

Patienten in Deutschland warten in der Regel bis zu 20 Wochen auf eine psychotherapeutische Behandlung. Eine groß angelegte Reform sollte diesen Missstand abstellen, doch eine erste vorsichtige Bilanz zeichnet nach einem Jahr ein eher düsteres Bild für Betroffene.

Nach der Reform können Versicherte direkt den Weg zu einem Psychotherapeuten gehen und seine Sprechstunde aufsuchen. Das ist zeitnaher möglich und ein erstes Gespräch, auch in akuten Notlagen, wird als Verbesserung angesehen, da Betroffene vielfach schon am Telefon abgewiesen werden mussten. Das alles stellt für die Patienten eine Verbesserung dar, ist aber immer noch kein Therapieplatz.

Positives

Grundsätzlich werden die Sprechstunden bei den Psychotherapeuten als gut bezeichnet. Vom ersten Kontakt per Telefon bis zum persönlichen Gespräch mit dem Therapeuten vergehen rund fünf Wochen. Das ist immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum, schneidet aber besser ab, als das in der Vergangenheit der Fall war. Die psychotherapeutische Praxis werde zunehmend als eine Anlaufstelle bei psychischen Ausnahmezuständen gesehen und auch Menschen die Hemmschwelle genommen.

Nachteile und keine neuen Kapazitäten

In der Wartezeit, die vom ersten Anruf bis zur tatsächlichen Behandlung vergehen, können sich Erkrankungen verschlimmern und chronisch werden. Die Reform konnte keine Verbesserung bringen.
Die Reform hat nicht dazu geführt das zusätzliche Behandlungsstunden geschaffen wurden, was angesichts der Situation schlecht ist. Derzeit sieht es so aus, dass Psychotherapeuten Behandlungszeiten um ein Drittel reduziert haben, um Sprechstunde, Telefondienst und Akuthilfe in den Praxisalltag integrieren zu können. Einer von zwei Psychotherapeuten muss nach einem Erstgespräch Patienten an andere Kollegen verweisen, da es in der eigenen Praxis keine Kapazitäten gibt.

Krankenkassen lehnen die psychotherapeutische Behandlung bei Psychotherapeuten, die nicht bei Kassen zugelassen sind, immer häufiger ab. Dieser Weg zu den privaten steht aber den Patienten rein rechtlich gesehen zu.

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